„Vor 30 Jahren wollten Gymnasiasten mit Drogen ihr Bewusstsein erweitern. Heute sind es die armen Schweine, die Drogen nehmen.“
Rolf Hüllinghorst, Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren und die stark veränderten Ursachen von Drogenkonsum.
„Schwer Kranken alle Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, ihre Schmerzen zu lindern, ist natürlich sinnvoll. Ich habe keine Einwände gegen die Anwendung von Cannabis-Arzneimitteln. Zweifellos können sie bei Schwerstkranken schmerzlindernd wirken. Die Anwendung muss auf Grundlage des Arzneimittelgesetzes erfolgen, wonach Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität gewährleistet sein müssen. Bei Marihuana und anderen ungeprüften Hanfzubereitungen sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Hier sind weder Wirkstoffgehalt noch Art und Umfang schädlicher Beimengungen bekannt. Die leichtfertige Einnahme von Cannabis ist deshalb im Interesse der Patienten nicht zu verantworten. Es ist in Deutschland bereits jetzt möglich, Cannabis-Arzneimittel zu erhalten. Seit Mitte des vergangenen Jahres können die Apotheken den Hauptwirkstoff von Cannabis, Dronabinol, beziehen. Jeder Arzt kann somit entsprechende Rezepturarzneimittel auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben.“
Antwort der Drogenbeauftragten der Bundesregierung zu der These "Marihuana als Schmerztherapie zulassen". [Quelle: DIE WOCHE vom 17.08.2001]
Übrigens ist Dronabinol nicht der Hauptwirkstoff (sondern THC), sondern der Name einer Arznei.