– Ein anonymer Erfahrungsbericht –
Als ich bei der Musterung nach Drogenkonsum gefragt wurde, fragte ich den Musterungsarzt, ob diese Informationen auch der ärztlichen Schweigepflicht unterlägen. Er versicherte mir, dass alles Gesagte in diesem Raum bliebe und dass er sich nur ein objektives Bild von meiner Eignung machen müsse oder so ähnlich.
Daraufhin gab ich dummerweise – auch in der Hoffnung, ausgemustert zu werden – an, gelegentlich Cannabis zu konsumieren. Bei der Hauptuntersuchung, die zwei Tage nach meiner Einberufung stattfand, wurde ich vom zuständigen Arzt auf meine Angabe angesprochen und er nannte mir die disziplinarischen Konsequenzen, wenn ich bei der Bundeswehr beim Rauchen erwischt werde. Es wurde ein Drogenscreening angeordnet. Der Arzt sagte mir, dass ich – so lange meine Urinproben nicht in Ordnung sind – nicht schießen dürfte und so die Grundausbildung nicht bestehen könne sie immer wieder wiederholen müsste.
Ich hatte drei Tage zuvor zum letzten Mal und in den Wochen zuvor relativ viel geraucht, was einen Messwert von 127 (Nanogramm/l glaube ich) ergab, wie ich eine Woche später erfuhr. Ich erhielt eine Krankmeldung, die mich vom Kraftfahrdienst und Dienst an der Waffe befreite.
Diese gab ich bei meinem Vorgesetzten ab, der schon Bescheid wusste und wirklich sehr verständnisvoll war. Trotzdem kann die Fragerei von anderen Vorgesetzten, warum und wieso man keine Waffe trage, ziemlich nervig sein. Außerdem weißt die spezifische Befreiung ziemlich eindeutig auf Drogenkonsum hin. Zwei Wochen nach dem ersten Drogenscreening gab ich das zweite ab, also zweieinhalb Wochen nach dem letzten Konsum, bei dem der Wert 13 ng/l betrug. Der Mindestwert für die Gültigkeit des Drogenscreenings liegt bei 50. Also wurde mein vorheriger Status wieder aufgehoben, ich hatte keinerlei Schwierigkeiten mehr und wurde bis jetzt, zweieinhalb Monate später, nicht mehr zum Drogenscreening bestellt. Bei der Bundeswehr ist die gängige Praxis, Leute nach einem negativen Drogenscreening erst nach sehr langen Zeitabständen wiederzubestellen, was an den hohen Kosten eines Drogenscreenings liegt.
Beim Rauchen sollte man sich bei der Bundeswehr auf keinen Fall in flagranti erwischen lassen, weil man stets von der Bundeswehr selbst Disziplinarmaßnahmen (normalerweise 4-7, im Höchstfall 21 Tage Bau) aufgebrummt bekommt und weil die Disziplinarvorgesetzten jeden Fall von Cannabiskonsum an die Staatsanwaltschaft abgeben müssen (Mindestmenge spielt keine Rolle).
Das war’s also bisher. Bleibt nur zu sagen, dass ich mich auf mein Ausscheiden freue, weil ich nie zuvor so viel Schwachsinn in so kurzer Zeit erlebt habe wie bei der Bundeswehr.
Bild: © Alexander Hauk / PIXELIO
Das alles hättest du dir ersparen können wenn du es wie vodka-harms gemacht hättest
http://www.youtube.com/watch?v=2U0M3Yi77sg